Mitgliedschaft
Um an den Sportangeboten des Judo-Club Augsburg e.V. teilnehmen zu können, ist es notwendig, Mitglied im Verein zu werden.
Die Anmeldung kann direkt online über unser digitales Aufnahmeformular durchgeführt werden:
Mitgliedsbeiträge
| Aufnahmegebühr | 50,00 € (einmalig) |
| Grundbeitrag Judo, Gymnastik, Sauna und DSV | 11,00 € (monatl.) |
| Judo und Sauna | 13,50 € (monatl.) |
| Gymnastik und Sauna | 13,50 € (monatl.) |
| Damen-SV und Sauna | 13,50 € (monatl.) |
| Passiv-Beitrag, Erwachsene | 40,00 € (jährl.) |
| Passiv-Beitrag, Jugend, Kinder | 20,00 € (jährl.) |
| Eltern-Sauna/Kraftraum | 4,00 € (monatl.) |
Die Mindestmitgliedschaft beträgt 1 Jahr. Ich verpflichte mich zur Zahlung des vollen Jahresbeitrages. Gerichtsstand ist Augsburg.
Die Beiträge werden halbjährlich mittels Bankeinzug erhoben. Für soziale Härtefälle gibt es Ausnahmeregelun‐ gen nach Absprache mit der Vereinsleitung.
Mitglieds- und Teilnahmebedingungen
- Der Judo‐Club Augsburg ist ein „eingetragener Verein“. Die gesamte Vereinstätigkeit wird von der Vereinssatzung bestimmt.
- Der JCA unterhält derzeit Abteilungen für Judo, Frauen‐Gymnastik, Frauen‐Selbstverteidigung und Sauna.
- Am Unterrichts‐/Trainingsbetrieb können nur Vereinsmitglieder teilnehmen.
- Der Unterrichts‐/Trainingsbetrieb richtet sich nach dem gültigen Trainingsplan. An Tagen, an denen die öffentlichen Schulen unterrichtsfrei haben oder der Zutritt zu den Übungsräumen aus anderen Gründen nicht möglich ist, entfällt der Unterrichts‐/Trainingsbetrieb. Sonderregelungen sind nur nach Rücksprache mit dem jeweils zuständigen Übungsleiter und dem Vorstand möglich.
- Der Saunabetrieb wird durch einen eigenen Zeitplan geregelt.
- Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Jahresende (31.12.) möglich. Wenn die Kündigung nicht bis spätestens 30.09. (Poststempel) erfolgt ist, verlängert sich die Mitgliedschaft – und damit auch die Verpflichtung zur Beitragszahlung – um weitere 12 Monate.
Regelungen zu Aufsichtspflicht und Datenschutz
Die Aufsichtspflicht gegenüber minderjährigen Teilnehmern wird vor dem Training von den Eltern an den anwesenden Trainer als Vertreter des Vereins übergeben und wechselt nach dem Training zurück zu ihnen. Sie endet nach dem Training beim Verlassen der Umkleidekabinen. Andere Regelungen müssen mit dem Verein und dem Übungsleiter schriftlich getroffen werden.
Ich erkläre, dass ich außerhalb der Trainingshalle die Aufsichtspflicht über mein Kind ausschließlich selbst wahrnehme. Dies gilt insbesondere auch, wenn sich mein Kind ohne ausdrückliche Zustimmung des Trainingsleiters aus der Trainingshalle entfernt oder den Anweisungen des Trainingsleiters zuwiderhandelt bzw. diesen nicht Folge leistet, oder wenn mein Kind selbstständig zur Trainingsstätte kommt.
Mit Anmeldung erklären sich der Sportler bzw. seine Erziehungsberechtigten damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an Veranstaltungen gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews durch den JCA, den Bayerischen Judo‐Verband bzw. den Ausrichter der Veranstaltung in Internet einschließlich sozialer Netzwerke , Rundfunk, Fernsehen und Printmedien ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und ver‐ öffentlicht werden. Der Teilnehmer erklärt sich außerdem mit der Veröffentlichung seines Namens und Vornamens, seiner Altersklasse, seines Vereins, seines Wohn‐Landes und Wohn‐Bundeslandes und seiner Ergebnisse (Platzierungen) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste, etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.